03.03.2007, 09:33
Hallo!
....das Problem ist hier schonmal irgendwann erklärt worden, aber leider finde ich den Thread nicht.
Vielleicht seid ihr so Nett und gebt mir die Information.
Also, das warum und weshalb poste ich noch im e30 Forum,
darum hier ohne Umschweife meine konkreten Fragen:
Mal angenommen, ich kaufe ein Auto in der Schweiz.
Der Wagen ist Verkehrssicher, bezahlt und ich hab meine Brille auf...,
wie geht es dann mit der Heimholung?
Der einfachste Weg, Huckepack auf einem Anhänger scheidet mangels Zugwagen aus.
1. Frage:
Gelten unsere 5 Tages Kurzzeitkennzeichen zwecks Abholung / Überführung bereits ab Standort Schweiz oder erst ab Grenze Deutschland?
Wenn erst ab Grenze, wie bekomme ich den Wagen dann ohne Ärger dorthin?
Irgendwelche Ideen, Alternativen?
2. Frage:
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Zoll? Steuer? Sonstiges?
(Dabei sollte ich überlegen, ob es sich wirklich lohnt, im Kaufvertrag einen geringeren Kaufpreis anzugeben. Bei ´nem alten e30 ist das mit Sicherheit glaubwürdiger als bei einem Flügeltürer, aber ob es etwas bringt...)
3. Frage:
Tüv? Zulassung?
Vor der Prüfung selbst habe ich keine Angst, auch ein importiertes Auto hat nicht mehr Angriffsmöglichkeiten als ein deutsches...!
Aber wie ist die Reihenfolge der Amtswege?
4. Frage:
Mein Routenplaner findet den Standort des in Frage kommenden Auto´s nicht.
Angegebener Standort ist Oberwil. Soll in der Nähe von Basel sein.
Wie weit ist dieses Oberwil von der Grenze oder von Basel weg?
Vielen Dank schonmal im voraus,
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy: