Zitat:Nutzungsausfall für ein nicht angemeldetes Fahrzeug?![]()
Falls die Anmeldung wegen des fehlenden AU-Zettels nicht möglich ist, hätte ich längst selber ne AU gemacht.
Warum muß ein auto angemeldet sein wegen nutzungsausfall annspruch,ich kann ihn nicht so anmelden und es war alles im kaufvertrag geregellt!Also werde ich so am wagen garnicht machen bis alles geregellt ist und das komische ist nur wie bekommt man 2 jahre tüv ohne Au dann!!Ich habe den vollen preis bezahlt und nun möchte ich auch meine zugesicherten teile haben!Wer nicht hören will muss halt fühlen(zahlen) ganz einfach!!
Guido
Nunja, ich sage es mal ganz vorsichtig so:
Anwaltsgebühren hängen vom Streitwert ab.
Es könnte u.U. eine billigere (und zielführendere) Alternative geben, die dem Anwalt nur gerade nicht eingefallen ist:
Der Verkäufer übernimmt die Kosten für die AU inkl. aller Nebenkosten wie Kurzzeitkennzeichen und Du meldest den Wagen an und es entsteht kein Nutzungsausfall. Es wäre ärgerlich, wenn im Nachhinein dem Amtsrichter dieser Einfall käme...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)