24.04.2007, 15:34
Zitat:Zitat:Sie wollen aber Sonderregelung einplanen, für die Leute die dort wohnen iund sich kein neues leisten könne, aber ein Auto benötigen.Und wie soll die "Bedürftigkeit" festgestellt werden? Durch Offenlegung der Vermögensverhältnisse gegenüber der Zulassungsstelle? Da sehe ich doch rechtliche Probleme...![]()
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Die Voraussetzungen dafür zu schaffen dürfte das kleinste Problem sein
![Sauer Sauer](https://3er-foren.de/images/smiley/zorn.gif)
Ich sag nur "Großer Rüssel", bzw. §24c KWG....
Feinstaub aus Leidenschaft