29.04.2007, 22:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.04.2007, 22:07 von punkrentner.)
Wie immer:
Beim freundlichen BMW Händler gegen Bekanntgabe der Gerätenummer und (bei Privatkunden) Vorlage des Eigentumsnachweises!!
Ansonsten wurde von mir bisher in 15 Jahren nie was anderes verlangt!
Beim freundlichen BMW Händler gegen Bekanntgabe der Gerätenummer und (bei Privatkunden) Vorlage des Eigentumsnachweises!!
Ansonsten wurde von mir bisher in 15 Jahren nie was anderes verlangt!
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)