10.05.2007, 13:40
Nach Original-Pressetext der Bundesumweltministeriums sollen nur Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator, die vor Einführung der Euro1-Norm nach US-Norm zugelassen worden sind, vom Fahrverbot ausgenommen werden. Betroffen wären also die Schlüsselnummern 01 und 02, 03 - 13 (sofern mit GKAT ausgerüstet) und 77 blieben also weiterhin außen vor.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)