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Geplante Änderungen bei der Vergabe der Feinstaubplaketten
#3
Nach Original-Pressetext der Bundesumweltministeriums sollen nur Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator, die vor Einführung der Euro1-Norm nach US-Norm zugelassen worden sind, vom Fahrverbot ausgenommen werden. Betroffen wären also die Schlüsselnummern 01 und 02, 03 - 13 (sofern mit GKAT ausgerüstet) und 77 blieben also weiterhin außen vor.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Geplante Änderungen bei der Vergabe der Feinstaubplaketten - von Ralf - 10.05.2007, 13:40



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