20.03.2005, 22:38
Was hat das mit dem TÜV zu tun?`Die Plakette gibt's, so lange die Belagstärke nicht unter 2 mm (= Verschleißgrenze) beträgt. Es reicht ja, daß der Wagen zum Zeitpunkt der TÜV-Prüfung verkehrssicher ist, der TÜV attestiert nicht, daß der Wagen eine Woche später immer noch verkehrssicher ist
Warum schaust Du nicht gerade selbst nach den Belägen? Sind doch mit einem Blick zu kontrollieren ...
Warum schaust Du nicht gerade selbst nach den Belägen? Sind doch mit einem Blick zu kontrollieren ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)