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Meinem touring wurde es heute ziemlich warm... :-(
#88
Hallo Leute ...

(Feuerwehrmodus AN) ...
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Fahrzeugbrand zu löschen:
- Glutbrandpulver (Feuerlöscher oder Löschanlage)
- Impulslöschverfahren
- IFEX (wie eine Panzerfaust - Schießt pro Schuss 1 Liter Wasser) ... mit 3-5 Liter Wasser lässt sich ein brennendes Fahrzeug löschen
- Hochdruck (feinstzerstäubtes Wasser, Effekt wie Impulslöschverfahren nur die Feinzestäubung wird durch Hochdruck erreicht)
- Hochdruckpistole (Wie Hochdruckreiniger, mit eta 15 Liter Wasser ist der Brand aus)
- Gartenspritze (etwa 20 Liter)
- Schaum etwa 30qm

Glutbrandpulver löscht nach der Methode den brennenden Stoff gegen Sauerstoff zu isolieren (Motorbrand = 1 Kg ausreichend / Fahrzeugbrand in der Entstehung ebenfalls 1 Kg, wenn's etwa 60-90 sekunden brennt brauchts schon einen 2 Kg-Löscher ...)

Impulslöschverfahren nimmt der Verbrennung die Wärmeenergie und senkt die Temperatur unter die kritische Grenze. Die enorme Oberfläche des feinst zerstäubten Wassers bindet soviel Energie dass das Feuer in kürzester Zeit aus ist.

Schaum wirkt gleichwohl erstickend und kühlend. Bringt aber nur was, wenn der gesamte Brandherd abgedeckt wird. Eine kleine Stelle nicht abgedeckt, weitet sich der BRand sofort wieder aus.


Formel:
FEUER = (Stoff + Wärme + Sauerstoff) im richtigen Verhältnis.

Nimmt man einen der Faktoren weg, so ist das Feuer aus ... Man kann auch mit dem Taschenrechner löschen ;-)


Das optimale Löschverfahren ist allgemein anerkannt die Variante mit Hochdruck. Also nicht wundern, dass viele Feuerwehren einen Hochdruckreiniger an Bord haben.


Kosten:
Grundsätzlich sind Einsätze der Feuerwehr als Rettungsmaßnahme unendgeltlich. Details sind in den FeuerSchutz- u- Hilfeleistungsgesetzen der Länder geregelt. Einsätze mit Fahrzeugschäden wie Ölspuren o.ä. sind keine Schadenfeuer und somit kostenpflichtig. Werden aber von der KFZ-Versicherung getragen. Bei einem Schadenfeuer ist grundsätzlich die Feuerwehr im Rahmen des FSHG tätig ... Technische Hilfeleistung ist i.d.R. immer kostenpflichtig, genauso wie Fehlalarme ... (Wenn jemand meint ein AUto brennt und die Feuerwehr ruft, dann festgestellt wird es war nur ein bisschen Dampf, dann ist das i.d.R. KEIN Fehlalarm, also nicht kostenpflichtig). Wenn jemand ein Lagerfuer macht, dann handelt es sich zunächst auch nicht um ein Schadenfeuer ...

Übrigens: Die Gebührensätze für die technischen Hilfeleistungen sind NICHT Sache der Länder sondern der Kommunen!! Und idese Gebührensatzungen sind erheblich abweichend!!! Je nachdem wie vorteilhaft das jeweilige Land und innerhalb des Landes die jeweilige Kommune aus der Feuerschutzsteuer versorgt wird, können die Gebühren erheblich (auch im 4stelligen Bereich!!!) voneinander Abweichen...

Beispiel: PKW Brand ... (obwohl im Rahmen des FSHG eigentlich nicht kostenpflichtig)

Einsatz eines LF16 / Stunde 40-260 € (Löschfahrzeug mit Pumpe für 1600L Wasserförderung pro Minute und etwa 1500L Wasser an Bord)
Einsatz pro Beamter gehobener Dienst / Stunde 40-120€
Einsatz pro Beamter mittlerer Dienst / Stunde 30-100€
Einsatz pro Löschkraft / Stunde 25-100€

Leitstellengebühr ca. 30€

Verbrauch von 15 Kg Schaummittel ca. 300€
Pumpeneinsatz / Stunde etwa 50€

-> Im Übelsten Fall kostet der Einsatz etwa 260+240+300 (Staffelbesatzung auf LF16 - 2x gehobener Dienst und 3xmittlerer Dienst) + 30 + 300 + 50 = 1180€ !!!
-> Im günstigsten Fall kostet der Einsatz etwa 40+80+90+30+300+50 = 590 €

Der Unterschied zwischen den Gebührensatzungen kann selbst zwischen 2 nahe beieinanderliegenden Orten erheblich sein. Manchmal lohnt es sich die "Richtung einer Ölspur andersherum zu sehen" ;-)

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(Feuerwehrmodus AUS)



... Fortsetzung folgt
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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RE: Meinem touring wurde es heute ziemlich warm... :-( - von Zausels_Kerl - 24.05.2007, 19:35



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