Aber so isses - seit 1.3. brauchst Du eine §23-Abnahme, allerdings keinen TÜV (im Sinne von §29) für die 07er - es reicht nach wie vor (was aber nicht alle Zulassungsstellen glauben) ein Verkehrssicherheitsnachweis. Das heißt, daß weiterhin keine Vorschriftsmäßigkeit gefordert ist (wichtig z.B. bei US-Importen), nur Verkehssicherheit und erhaltungswürdiger Originalzustand. Und die §23-Abnahme ist nur einmalig beim Eintrag ins rote 07er vorzulegen. Die Mehrkosten halten sich also in Grenzen.
Übrigens: Seit dem 1.3. ist auch das Prüfmonopol des TÜV entfallen.
Übrigens: Seit dem 1.3. ist auch das Prüfmonopol des TÜV entfallen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)