15.06.2007, 10:23
Geht leider alles nicht. Die Schwierigkeit ist, daß bei der 77 ein pragmatischer Weg zur Gutachten-Erstellung geschaffen wurde. Die Abgas-Grenzwerte sind dieselben wie z.B. bei der 14, aber die Gutachten sind andere.
Für die 14 muß jede Motor-/Getriebevariante einzeln geprüft werden, bei der 77 reicht es, die Variante mit dem höchsten Abgasausstoß zu prüfen - hält die die Grenzwerte ein, müssen die anderen Versionen zwangsläufig auch im Rahmen des Zulässigen liegen. Und weil ein Gutachten schnell mal 20.000 EUR kostet und dieser Summe keine ausreichende Zahl verkaufbarer Nachrüstkats entgegensteht, ist das leider Essig.
Für die 14 muß jede Motor-/Getriebevariante einzeln geprüft werden, bei der 77 reicht es, die Variante mit dem höchsten Abgasausstoß zu prüfen - hält die die Grenzwerte ein, müssen die anderen Versionen zwangsläufig auch im Rahmen des Zulässigen liegen. Und weil ein Gutachten schnell mal 20.000 EUR kostet und dieser Summe keine ausreichende Zahl verkaufbarer Nachrüstkats entgegensteht, ist das leider Essig.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)