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Anforderungen an H-Zul. i.B. zu/r Innenausstattung/Bezügen?
#2
Daß es im E21 kein Echtleder gab, halte ich für ein Gerücht - stand zwar nicht in der Preisliste, aber für genug Geld ging alles. Bei fachgerechter Ausführung und Beibehaltung der Formen des Originals spricht nichts gegen Materialänderungen (im Sinne von Verbesserungen).

Mit einer Ausnahme: Es muß ein Material sein, das zur Zeit des Wagens passt. Ein 30er-Jahre-Auto mit Polyester-Bezügen, die Tribal-Muster tragen, dürfte den Argwohn des Prüfers wecken.

Wenn Du's in Original-Form (so wie es von BMW auf Sonderwunsch verkauft wurde) haben willst: Nimm das Polsterleder vom 5er (in manchen Farben noch lieferbar, die Keder sind noch in allen Farben lieferbar) in der Verarbeitung von E21-Kunstleder.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Anforderungen an H-Zul. i.B. zu/r Innenausstattung/Bezügen? - von Ralf - 24.06.2007, 10:03



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