03.07.2007, 14:42
In NRW ist die Übernahme von "fremden" 07er-Fahrzeugen auf die eigene 07er-Nummer nicht möglich, es sei denn der Wagen ist über 30 Jahre alt und ein aktuelles §23-Gutachten wird vorgelegt.
Das Weiterführen von unter-30-jährigen Fahrzeugen auf einer roten 07er-Nummer wird im Süden von NRW (Regierungsbezirk Köln) zur Zeit dadurch torpediert, daß alle 2 Jahre einen aktuellen Nachweis nach §23 StVO ("Oldtimergutachten") fordert. Ein Landkreis hat bereits im Vorfeld der Neuregelung alle unbefristeten 07er-Nummern befristet und bestehen nun auf Neubeantragung der roten 07er Kennzeichen...
Das Weiterführen von unter-30-jährigen Fahrzeugen auf einer roten 07er-Nummer wird im Süden von NRW (Regierungsbezirk Köln) zur Zeit dadurch torpediert, daß alle 2 Jahre einen aktuellen Nachweis nach §23 StVO ("Oldtimergutachten") fordert. Ein Landkreis hat bereits im Vorfeld der Neuregelung alle unbefristeten 07er-Nummern befristet und bestehen nun auf Neubeantragung der roten 07er Kennzeichen...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)