" Nachtrag zum Unfall:
Die Versicherung des "Geisterfahrers" verweigert den Angehörigen der getöten Unfallopfern eine Entschädigung.
"Es handelt sich in dem beschrieben Fall um ein vorsätzliche Tat, damit hat der Geisterfahrer seinen Versicherungsschutz verloren."
Leider auch die Opfer bzw. deren Angehörige.
Bei einfacher "Geisterfahrt" ohne suizid Absicht währen alle Verkehrteilnehmer / und Opfer entschädigt worden."
Ist das jetzt vatikanisches Recht ?
Mal im Ernst .... bin gespannt, wie Du diese Auffassung bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung, die man aufgrund gesetzlicher Verpflichtung abschließen muss, begründest ...die key-words zur Lösung habe ich damit genannt, jetzt argumentiere mal schön, lieber Pabst,
Gruß
Martin
Die Versicherung des "Geisterfahrers" verweigert den Angehörigen der getöten Unfallopfern eine Entschädigung.
"Es handelt sich in dem beschrieben Fall um ein vorsätzliche Tat, damit hat der Geisterfahrer seinen Versicherungsschutz verloren."
Leider auch die Opfer bzw. deren Angehörige.
Bei einfacher "Geisterfahrt" ohne suizid Absicht währen alle Verkehrteilnehmer / und Opfer entschädigt worden."
Ist das jetzt vatikanisches Recht ?
Mal im Ernst .... bin gespannt, wie Du diese Auffassung bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung, die man aufgrund gesetzlicher Verpflichtung abschließen muss, begründest ...die key-words zur Lösung habe ich damit genannt, jetzt argumentiere mal schön, lieber Pabst,
Gruß
Martin