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Neuvorstellung eines e30-Liebhabers und Gewissensfrage
#14
Wichtig ist vorallem das Vertragswerk!

Nachlackierungen sind bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug alltäglich und müssen auch nicht offenbart werden, sofern kein größerer Vorschaden zugrunde liegt! Wurde die Neulackierung aufgrund von Lackkratzern und Dellen (im Sinne von handelsüblichen Gebrauchsspuren) durchgeführt, fällt das ganze unter Verkaufsaufbereitung. Eine reine Nachlackierung, gemacht zum Zwecke des einfacheren Verkaufs, ist bei einem älteren Fahrzeug, im Rahmen des üblichen.Und bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug ist das eigentlich positiv (wenn sie denn gut ausgeführt wurde) Soweit die Rechtsprechung, (welche irgendwelcher Liebhabereien erstmal nicht kennt!) Deratig durchgeführte Reparaturen und Schönheitskuren zählen in der Rechtssprechung zu dem, was ein Käufer eines Gebrauchtwagens hinnehmen muss! Selbst ein vor Jahren ersetzter Kotflügel berechtigt noch lange nicht zur Wandlung eines Vertrages, da sich die normal zu erwartende gebrauchsfähigkeit nicht einschränkt und somit auch keinen Wertverlust darstellt! Dieser wird von Seiten einer Versicherung mit 10% der Schadenshöhe angesetzt und endet aber bei fahrzeugen, welche älter als vier Jahre sind. Danach wird schlicht und ergreifend keine Wertminderung mehr anerkannt! Ab da gilt ein GW nur noch als Gebrauchsgegenstand! (Wie gesagt: so ist die gängige Praxis in der Rechtssprechung)

Es sei denn, er hat Dir explizit zugesichert, das das Auto keine Nachlackierungen hat! Dann hast Du recht gute Karten.

Ansonsten ganz einfach nicht!

Denk mal selbst drüber nach:

Du hast die Nachlackierungen selbst entdeckt! Wenn Du das dem Richter genau SO sagst, schickt er Dich nach Hause!!!

Warum: Was der Laie mit einfachen Sachverstand selbst und ohne fremde Hilfe feststellen kann (Stichwort: wie jetzt??? das Auto hat ja gar keine Klimaanlage. Oh, das habe ich ja erst zuhause gemerkt!!!! ...hatte ich mal vor Jahren) darf er dem Verkäufer hinterher nicht zur Last legen!

Eine schlechte Nachlackierung, welche Du dann als Laie selber feststellen konntest............damit wirste leider keinen Richter überzeugen können. Herrje!

Nochwas! eine gecleante Motorhaube und eine gecleante Heckklappe!!!!! Sorry, aber wie geht denn das ohne Nachlackierung!!! Herrje!

Spätestens hier hätte der Wecker klingeln müssen! Haare zu Berge:

Das einzigste, was Dir noch helfen kann, ist die Zusicherung "Fahrzeug aus 1.Hand". Sollte sich hier etwas gegenteiliges zeigen, dann hast Du gute Karten! Vorausgesetzt, es war nicht allzu deutlich, das es nicht stimmt! Auch hier wird ein Richter sagen: wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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RE: Neuvorstellung eines e30-Liebhabers und Gewissensfrage - von punkrentner - 25.07.2007, 21:03



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