23.08.2007, 13:16
Zitat:Danach zu Straßenverkehrsamt wegen H-Kennzeichen .
Wollte wissen ob bei meiner Zulassungsbehörde das Baujahr oder die EZ bei den 30 Jahren zählen . Natürlich die EZ also 5/78 .
Habe aber auch schon gehört das nur das BJ...also 78 zählt .
Hätte dann ab Januar 2008 das H-Kennzeichen beantragt . Wie sind da euere Erfahrungen ?????
Inzwischen ist es gesetzlich ganz klar geregelt: Das Datum der (vermuteten) Erstzulassung ist das Relevante.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)