06.09.2007, 21:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.09.2007, 21:27 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat: Es liegt letztendlich im Ermessen des Prüfers, ob er eine defekte LWR als Mangel (egal ob leicht oder erheblich) anerkennt oder nicht.Hallo Jürgen,
diese Regelung ist angeblich seit Anfang des Jahres überholt.
Defekte LWR = schwerwiegender Mangel = keine Plakette
http://www.3er-foren.de/showthread.php?tid=8344
Gruß Uwe