15.09.2007, 13:21
Zitat:Zitat:Hui, dann muss ein DIN-Kennzeichen mit I, O, Q ja allerextremst selten sein - meines Wissens wurden die DIN-Kennzeichen November 2000 (Anfang? Ende?) abgeschafft.Nicht nur extrem selten, sondern auch extrem verboten. Wenn man es ganz genau nimmt, ist das bereits Urkundenfälschung. Die Buchstaben I, O und Q waren nicht umsonst bisher aus dem Sortiment der Buchstaben bereits 1956 herausgelassen worde. Die Gefahr der Verwechsekung untereinander schien zu groß. Erst mit der Reform 2000 und der Veränderung der Schriftweise konten diese Buchstaben verwendet werden.
Urkundenfälschung kann aber nicht sein, wenn im Oktober eine Nummer mit den genannten Buchstaben zugeteilt wurde und man legal mit dem Berechgtigungsschein zum Schilderprägen gegangen ist und sich ein DIN-Schild wünschte - falls der Berechtigungsschein nicht den Zusatz enthielt, es gelte nur für Euroschilder.
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