27.09.2007, 16:09
Mal wieder neuer Feinstaub:
http://www.focus.de/auto/unterwegs/feins...34151.html
Text der Meldung:
Feinstaub - Anwohner können Verkehrsbeschränkungen verlangen
Zum Schutz vor übermäßiger Feinstaubbelastung haben Anwohner stark befahrener Straßen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen, so ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Der Anspruch auf solche „planungsunabhängigen“ Maßnahmen wie Fahrverbote für Lkw besteht dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert. Das Gericht gab damit dem Anwohner einer viel befahrenen Straße in München recht, der solche Schutzmaßnahmen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vergeblich verlangt hatte.
Zitat Ende.
Mal sehn, wer da in den Fokus gerät....
http://www.focus.de/auto/unterwegs/feins...34151.html
Text der Meldung:
Feinstaub - Anwohner können Verkehrsbeschränkungen verlangen
Zum Schutz vor übermäßiger Feinstaubbelastung haben Anwohner stark befahrener Straßen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Verkehrsbeschränkungen, so ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
Der Anspruch auf solche „planungsunabhängigen“ Maßnahmen wie Fahrverbote für Lkw besteht dann, wenn in der betroffenen Kommune kein vom Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebener Aktionsplan gegen Feinstaub existiert. Das Gericht gab damit dem Anwohner einer viel befahrenen Straße in München recht, der solche Schutzmaßnahmen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vergeblich verlangt hatte.
Zitat Ende.
Mal sehn, wer da in den Fokus gerät....
Feinstaub aus Leidenschaft