27.09.2007, 21:38
Also in Berlin bleibt das Parken auf dem Gehweg mit nem Möpp straffrei:
aus berlinonline
Abgestellte Motorräder auf Gehwegen geduldet
Günther Oehlrich aus Friedrichshain möchte wissen, ob die Parkraumbewirtschaftung auch für Motorräder gilt. Er fragt: "Kann ich mein Krad auch auf Bürgersteigen abstellen?"
Alle Regelungen über das Halten und Parken gelten auch für motorisierte Zweiradfahrzeuge. Beim Parken wird nicht zwischen Autos und Motorrädern unterschieden. Wie Karl-Heinz Winter von der Senatsverwaltung für Verkehr mitteilt, werde in Berlin jedoch wegen des mangelnden Parkraumes das Abstellen von Motorrädern und Mopeds auf dem Gehweg geduldet. Vorsicht sei allerdings im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel geboten. "Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen weder behindert noch gefährdet werden."
Generell bleibt jedoch das polizeilich geduldete Parken von Krädern auf den Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit, ausnahmsweise aber ohne Folgen für den Betreffenden.
aus berlinonline
Abgestellte Motorräder auf Gehwegen geduldet
Günther Oehlrich aus Friedrichshain möchte wissen, ob die Parkraumbewirtschaftung auch für Motorräder gilt. Er fragt: "Kann ich mein Krad auch auf Bürgersteigen abstellen?"
Alle Regelungen über das Halten und Parken gelten auch für motorisierte Zweiradfahrzeuge. Beim Parken wird nicht zwischen Autos und Motorrädern unterschieden. Wie Karl-Heinz Winter von der Senatsverwaltung für Verkehr mitteilt, werde in Berlin jedoch wegen des mangelnden Parkraumes das Abstellen von Motorrädern und Mopeds auf dem Gehweg geduldet. Vorsicht sei allerdings im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel geboten. "Fahrgäste dürfen beim Ein- und Aussteigen weder behindert noch gefährdet werden."
Generell bleibt jedoch das polizeilich geduldete Parken von Krädern auf den Gehwegen eine Ordnungswidrigkeit, ausnahmsweise aber ohne Folgen für den Betreffenden.
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