29.04.2005, 18:27
Hallo Christian,
das mit dem streichen macht Sinn. Die Spaßbieter auf 20% des Auktions-
preises zu verklagen hätte wohl nichts gebracht.
Gruß Uwe
das mit dem streichen macht Sinn. Die Spaßbieter auf 20% des Auktions-
preises zu verklagen hätte wohl nichts gebracht.
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