22.10.2007, 17:14
Zitat:es geht einfach darum,das bei antriebsart eine 51 stehen muß, dann ist er auf E 2 nachrüstbar. habe ein cabrio gekauft,welches extra ohne kat bestellt wurde,besorgte mir nen original-kat mit steuergerät und codierstecker.er wird dann auf g-kat umgeschlüsselt und ich fummel mir nen klr rein - das geht dann auf E 2.....
wenn aber ein nachrüst-kat drin ist, kann nicht auf E 2 hochgerüstet werden !!!!!!"
Wo ist Dein Problem? Was macht es für Dich für einen Unterschied, ob der Wagen E2 ist oder nicht?
Das Problem ist, dass es drei verschiedene Varianten gibt: ohne KAT (hast Du), mit KAT und mit Sonderausstattung Entfall Katalysator). Die beiden letzteren Versionen haben einen anderen Motor (M10B18 4KA) und einen werksseitigen Aktivkohlefilter, da kann man also durch Nachrüsten eines Werkskats auf einen Euro2-nachrüstbaren Zustand kommen. Mit dem M10B18 4EA geht das nicht, es fehlt der Aktivkohlefilter und es ist der (mechanisch) falsche Motor.
Und ob der Wagen als schadstoffarm nach US-Norm (01, 02), oder E2 (14, 77) engetragen ist, kann Dir doch völlig egal sein.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)