23.10.2007, 19:52
Zitat:Zitat: Jedoch habe ich eine Eisenstange griffbereitHallo Jürgen,
etwas weitergedacht klingt das für mich nach
- 223 StGB vorsätzliche Körperverletzung
- 224 StGB gefährliche Körperverletzung
Gruß Uwe
Noch etwas weiter gedacht:
Die Tat muss dem Täter auch ewiesen werden können, bspw. durch Zeugenaussage des Opfers, wenn dieses eine macht. Machen kann....
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