25.10.2007, 10:48
es gibt keine Mindestentschädigung. Auszugleichen ist der real aufgetretene Schaden. Eine Möhre mit Resttüv wird auch keinen Wert haben.
Richtig ist, dass die Gutachter immer einen bestimmten Nutzwert unterstellen. Von daher ist es wirklich selten, dass man gar nichts bekommt.
Grüße
Kai
Richtig ist, dass die Gutachter immer einen bestimmten Nutzwert unterstellen. Von daher ist es wirklich selten, dass man gar nichts bekommt.
Grüße
Kai
Ohne Sig ist auch eine Sig