Nein, leider nicht. Die Verordnung ist geschickt genug formuliert - letztlich ist jede Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen untersagt. Auch wenn Du einen Ochsen vors Auto spannst und den Wagen mit ausgeschaltetem Motor durch die Stadt ziehen lässt, auch wenn Du schiebst oder parkst - das ist alles verboten. Dafür kannst Du nach Herzenslust mit einem alten 2-Takt-Mofa durch die Straßen krajohlen - das ist erlaubt, weil's nur auf die Zahl der Räder ankommt. Alles bis zu 3 Rädern braucht keine Plakette und darf stinken und qualmen, was das Zeug hält. Alles was mindestens 4 Räder hat, braucht (auch zum öffentlich parken) eine Plakette, ein rotes 07er- oder ein H-Kennzeichen (jedenfalls in Köln, Baden-Württemberg und -evtl. mit gebührenpflichtiger Sondergenehmigung in Berlin- ist das so.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)