21.11.2007, 17:36
So Typen findet man oft auf der Autobahn.
Mir ist morgens gegen 6:15 Uhr in halbwegs flüssigem Verkehrsaufkommen mal fast einer reingerauscht. Um die Uhrzeit sind die Tempolimits zu 98% schon auf 120 km/h. Die linke Spur war weitgehend frei. Ich bin nach einer leichten Kurve mit ca. 125 km/h nach ausreichend langem Blinken (6x) auf die linke Spur gezogen um einen Schleicher zu überholen. Vorm Überholen pflege ich über längere Zeit den Verkehr zu beobachten. Kaum war ich auf de linken Spur sah ich etwas mit Xenon und mit enormer Geschwindigkeit hinter mir auftauchen. Lichthupe ohne Ende. Ich konnte gerade noch wieder nach rechts einschwenken, sonst wäre der mir voll reingerauscht. Hatte beim Vorbeifahren mit Sicherheit noch über 200 km/h drauf!
Dafür hab ich absolut kein Verständnis. Vor allem nicht morgens im Berufsverkehr mit 120 km/h Limit- einfach unverantwortlich. Jetzt ist natürlich die Frage nach der Rechtslage. Für mich ist sie klar.
Im Falle des Testfahrers ist meine Meinung, dass ihn keine Schuld trifft, auch wenn es von der tollen Zeitung der Denkfaulen ohne eigene Meinung anders dargestellt wird. Ich lese sie nicht, da ich mir noch ein wenig Würde und Klasse erhalten will.
Es ist nicht verboten 200 zu fahren. Sofern keine Beschränkung is spricht nix dagegen. Man sollte nur zusehn, dass man de Verkehr überblicken kann.
Wenn sich jemand erschrickt zähle ich des als Fahrfehler mit voller Eigenschuld.
Als Motorradfahrer trainiere ich es mich nicht zu sehr erschrecken zu lassen. Beim Motorradfahren ist es sehr wichtig in solchen Situationen nicht vor Schreck die Bremse zuzuziehen. Und im Auto schadet eine besonnene Reaktion auch nicht.
MfG
Blacky
Mir ist morgens gegen 6:15 Uhr in halbwegs flüssigem Verkehrsaufkommen mal fast einer reingerauscht. Um die Uhrzeit sind die Tempolimits zu 98% schon auf 120 km/h. Die linke Spur war weitgehend frei. Ich bin nach einer leichten Kurve mit ca. 125 km/h nach ausreichend langem Blinken (6x) auf die linke Spur gezogen um einen Schleicher zu überholen. Vorm Überholen pflege ich über längere Zeit den Verkehr zu beobachten. Kaum war ich auf de linken Spur sah ich etwas mit Xenon und mit enormer Geschwindigkeit hinter mir auftauchen. Lichthupe ohne Ende. Ich konnte gerade noch wieder nach rechts einschwenken, sonst wäre der mir voll reingerauscht. Hatte beim Vorbeifahren mit Sicherheit noch über 200 km/h drauf!
Dafür hab ich absolut kein Verständnis. Vor allem nicht morgens im Berufsverkehr mit 120 km/h Limit- einfach unverantwortlich. Jetzt ist natürlich die Frage nach der Rechtslage. Für mich ist sie klar.
Im Falle des Testfahrers ist meine Meinung, dass ihn keine Schuld trifft, auch wenn es von der tollen Zeitung der Denkfaulen ohne eigene Meinung anders dargestellt wird. Ich lese sie nicht, da ich mir noch ein wenig Würde und Klasse erhalten will.
Es ist nicht verboten 200 zu fahren. Sofern keine Beschränkung is spricht nix dagegen. Man sollte nur zusehn, dass man de Verkehr überblicken kann.
Wenn sich jemand erschrickt zähle ich des als Fahrfehler mit voller Eigenschuld.
Als Motorradfahrer trainiere ich es mich nicht zu sehr erschrecken zu lassen. Beim Motorradfahren ist es sehr wichtig in solchen Situationen nicht vor Schreck die Bremse zuzuziehen. Und im Auto schadet eine besonnene Reaktion auch nicht.
MfG
Blacky