21.11.2007, 18:07
ganz unabhängig vonder Frage, wer denn nun damals gefahren ist:
jetzt muss ich mal § 1 der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung bringen:
"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Da kann die Dame noch so viel selbst vermasselt haben, mit jedem Stundenkilometer über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wenn kein anderes Tempolimit gilt) erhöht sich die Betriebsgefahr des Rasers und seine Verantwortlichkeit ... dies kann soweit gehen, dass dadurch das Eigenverschulden des Opfers bis auf 0 reduziert wird ....
so ists halt - und das schon in seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung ! Und bei einer fahrlässiger Tötung bleibts auch bei einer Mitschuld des Opfers bei einer Strafbarkeit des Täters ...
Insofern ist - bei dem durch Gutachter geklärten Sachverhalt - es nun mal so - Verschulden des Opfers hin oder her - dass sich der Fahrer des anderen Autos nicht schuldfrei stellen kann ....
Also: Beim nächsten Highspeed- Test immer daran denken:
Noch gibt es zwar kein generelles Tempolimit auf deutschen Straßen .... wenn aber was im High-Speed Bereich (und der beginnt spätestens ab 130 km/h nach deutscher Rechtslage) passiert, dann ist man als Schnellfahrer ganz schnell der der Dumme ....
ein Umstand, auf den leider öffentlich nicht in der gebotenen Eindringlichkeit hingewiesen wird .... nebenbei: Das ist für mich das einzig nachvollziehbare Argument für ein generelles Tempolimit. Der jetzige Zustand ist aus meiner Sicht ein Stück weit Augenwischerei, nach dem Motto: es gibt zwar kein Tempolimit, wenn aber was passiert, kann man sich nicht ernsthaft und erfolgreich darauf berufen ...
vergleicht auch die Rechtslage beim Fahren unter Alkoholeinfluss: man kann mit einem Bier oder zwei noch unter der 0,5 Promillegrenze liegen ... wehe aber, wenn ein Unfall passiert !
Gruß
Martin
jetzt muss ich mal § 1 der Straßenverkehrsordnung in Erinnerung bringen:
"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Da kann die Dame noch so viel selbst vermasselt haben, mit jedem Stundenkilometer über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (wenn kein anderes Tempolimit gilt) erhöht sich die Betriebsgefahr des Rasers und seine Verantwortlichkeit ... dies kann soweit gehen, dass dadurch das Eigenverschulden des Opfers bis auf 0 reduziert wird ....
so ists halt - und das schon in seit Jahrzehnten gefestigter Rechtsprechung ! Und bei einer fahrlässiger Tötung bleibts auch bei einer Mitschuld des Opfers bei einer Strafbarkeit des Täters ...
Insofern ist - bei dem durch Gutachter geklärten Sachverhalt - es nun mal so - Verschulden des Opfers hin oder her - dass sich der Fahrer des anderen Autos nicht schuldfrei stellen kann ....
Also: Beim nächsten Highspeed- Test immer daran denken:
Noch gibt es zwar kein generelles Tempolimit auf deutschen Straßen .... wenn aber was im High-Speed Bereich (und der beginnt spätestens ab 130 km/h nach deutscher Rechtslage) passiert, dann ist man als Schnellfahrer ganz schnell der der Dumme ....
ein Umstand, auf den leider öffentlich nicht in der gebotenen Eindringlichkeit hingewiesen wird .... nebenbei: Das ist für mich das einzig nachvollziehbare Argument für ein generelles Tempolimit. Der jetzige Zustand ist aus meiner Sicht ein Stück weit Augenwischerei, nach dem Motto: es gibt zwar kein Tempolimit, wenn aber was passiert, kann man sich nicht ernsthaft und erfolgreich darauf berufen ...
vergleicht auch die Rechtslage beim Fahren unter Alkoholeinfluss: man kann mit einem Bier oder zwei noch unter der 0,5 Promillegrenze liegen ... wehe aber, wenn ein Unfall passiert !
Gruß
Martin