21.11.2007, 19:55
Dein Einsatz ehrt Dich, aber in der Praxis wirst Du mit solchen Ansichten auf Granit beißen .... ich bin kein Verkehrs- oder Strafrechtsexperte, doch ist es zivilrechtlich so, dass ein überwiegender Verursachungsbeitrag den Beitrag des anderen konsumieren kann .... und wer aus Sicht von deutschen Richtern mehr als 200 fährt : .... da fällt das Verhalten des anderen schnell unter den Tisch ....
und strafrechtlich hat es bei Fahrlässigkeitsdelikten erst bei der Strafzumessung eine Rolle zu spielen, ob das Opfer ein Mitverschulden hat .... den "Anker" der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist ein Klassiker im Studium .... aber mal im Ernst: welcher Richter würde von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ausgehen, wenn das Opfer eine Panik- /Schreckreaktion zeigt ?
Wenn ich mich Richtig an meine Studium erinnere, unterbricht das fahrlässige Verhalten des Opfers nie den Kausalzusammenhang ... oder ?
Und hier kann nur fahrlässiges Verhalten des Opfers angenommen werden ...
Gruß
Martin
und strafrechtlich hat es bei Fahrlässigkeitsdelikten erst bei der Strafzumessung eine Rolle zu spielen, ob das Opfer ein Mitverschulden hat .... den "Anker" der Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ist ein Klassiker im Studium .... aber mal im Ernst: welcher Richter würde von einer Unterbrechung des Kausalzusammenhangs ausgehen, wenn das Opfer eine Panik- /Schreckreaktion zeigt ?
Wenn ich mich Richtig an meine Studium erinnere, unterbricht das fahrlässige Verhalten des Opfers nie den Kausalzusammenhang ... oder ?
Und hier kann nur fahrlässiges Verhalten des Opfers angenommen werden ...
Gruß
Martin