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Begutachtung für H-Kennzeichen beim Tüv
#4
Hallo oli,
der Definition nach handelt es sich bei Oldtimern um Fahrzeuge, die nachweislich
vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Als Nachweis gilt das Datum
der Erstzulassung im KFZ Brief. Dein 5er ist somit noch kein Oldtimer und von daher
kann die erforderliche Begutachung nach §23 Stvzo zur Erteilung eines H Kennzeichens
noch nicht vorgenommen werden.

Sonne Gruß Uwe

PS : Kostenpunkt bei der Prüforganiation meines Vertrauens ca. 83 Euro.

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/...1-2007.pdf
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RE: Begutachtung für H-Kennzeichen beim Tüv - von E30-Cabrio-NRW - 02.12.2007, 00:29



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