02.12.2007, 00:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2007, 00:30 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo oli,
der Definition nach handelt es sich bei Oldtimern um Fahrzeuge, die nachweislich
vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Als Nachweis gilt das Datum
der Erstzulassung im KFZ Brief. Dein 5er ist somit noch kein Oldtimer und von daher
kann die erforderliche Begutachung nach §23 Stvzo zur Erteilung eines H Kennzeichens
noch nicht vorgenommen werden.
Gruß Uwe
PS : Kostenpunkt bei der Prüforganiation meines Vertrauens ca. 83 Euro.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/...1-2007.pdf
der Definition nach handelt es sich bei Oldtimern um Fahrzeuge, die nachweislich
vor mehr als 30 Jahren erstmalig zugelassen wurden. Als Nachweis gilt das Datum
der Erstzulassung im KFZ Brief. Dein 5er ist somit noch kein Oldtimer und von daher
kann die erforderliche Begutachung nach §23 Stvzo zur Erteilung eines H Kennzeichens
noch nicht vorgenommen werden.
Gruß Uwe
PS : Kostenpunkt bei der Prüforganiation meines Vertrauens ca. 83 Euro.
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/...1-2007.pdf