Das mit dem Tag der Erstzulassung war leider schon immer so, auch wenn aufgrund einer interpretierbaren Gesetzesformulierung einige Zulassungsstellen bis Ende Februar auch das Jahr der Erstzulassung gelten gelassen haben. Wirklich schlimm ist das aber vor allem für diejenigen, die ein Autoi haben, das erstmal eine Weile rumgestanden hat, bevo es erstmals zugelassen wurde. Fertigungsdatum nachweislich 1977, Erstzulassung aber erst 1982, da kommt Freude auf...
Stimmt, alles andere wäre auch ungerecht, denn sonst wäre das "Eintrittsalter" fürs H-Kennzeichen vom Tag der Erstzulassung abhängig. Fahrzeuge mit EZ 31.12. dürften faktisch bereits mit 29 Jahren das H-Kennzeichen bekommen, Fahrzeuge mit EZ 2.1. erst mit 30 - das wäre glaube ich schwerer zu vermitteln als eine Regelung, bei der jedes Auto gleich alt sein muss.
Zitat:Die Regelung verstehe ich eh nicht, aber egal. Sollte also jemand einen z.B. EZ: 19.12.1977 haben, musste er das ganze Jahr bis jetzt warten.
Stimmt, alles andere wäre auch ungerecht, denn sonst wäre das "Eintrittsalter" fürs H-Kennzeichen vom Tag der Erstzulassung abhängig. Fahrzeuge mit EZ 31.12. dürften faktisch bereits mit 29 Jahren das H-Kennzeichen bekommen, Fahrzeuge mit EZ 2.1. erst mit 30 - das wäre glaube ich schwerer zu vermitteln als eine Regelung, bei der jedes Auto gleich alt sein muss.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)