04.12.2007, 23:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2007, 23:57 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:
Ein Fahrzeug kann technisch nicht nachgerüstet werden. Grundsatz "Nachrüstung vor Ausnahme". Dies muss von einer anerkannten AU-Werkstatt, technischen Überwachungsorganisation oder einem Prüfingenieur bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss diese Bestätigung mit sich führen.
Hallo Rolf,
das klingt in deinem konkreten Fall doch recht vielversprechend.
Kein KAT Anbieter = Keine KAT Nachrüstung möglich
Zitat:Die Nachrüstung ist wirtschaftlich nicht zumutbar. Dies liegt vor, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert eines Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstkosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen würden. Dies muss durch das Bürgermeister- bzw. Landratsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises bestätigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen.Das stelle ich mir interessant vor, Beamte als Wertgutachter.
Gruß Uwe