07.12.2007, 13:29
Um Mißverständnisse zu vermeiden: Die alte Frist (2008) gilt weiterhin. Die Städte können wenn sie wollen eine Fristverlängerung beantragen. Aber wozu? Die Fahrverbotszonen bringen (was auch allen Verantwortlichen klar ist) in Sachen Feinstaub ohnehin nullkommanix, aber sie sind wichtig.
Denn unabhängig von irgendwelchen EU-Regeln hat die Deutsche Umwelthilfe mit dem Musterprozess, den man dem Geschäftsführer der Bayerischen Grünen gesponsert hat, dafür gesorgt, daß die Gemeinden ab sofort irgendetwas unternehmen müssen, wenn die Bürger ihr Recht auf saubere Luft anmahnen.
So hat man halt mit den Zonen pro Forma etwas getan und kann erst einmal weiter daran gehen, die Hauptverursacher der Feinstaubbelastung, die Holzheizungen, weiter zu fördern, weil die ja klimafreundlich sind.
Auf der anderen Seite wird ab 1.1.2010 der zulässige Stickoxid-Grenzwert in den Städten massiv gesenkt. Die neuen Werte sind vielerorts nicht einzuhalten - und an den Stickoxiden lässt sich durch Fahrverbote (insbesondere für Dieselfahrzeuge) tatsächlich einiges bewirken.
Denn unabhängig von irgendwelchen EU-Regeln hat die Deutsche Umwelthilfe mit dem Musterprozess, den man dem Geschäftsführer der Bayerischen Grünen gesponsert hat, dafür gesorgt, daß die Gemeinden ab sofort irgendetwas unternehmen müssen, wenn die Bürger ihr Recht auf saubere Luft anmahnen.
So hat man halt mit den Zonen pro Forma etwas getan und kann erst einmal weiter daran gehen, die Hauptverursacher der Feinstaubbelastung, die Holzheizungen, weiter zu fördern, weil die ja klimafreundlich sind.
Auf der anderen Seite wird ab 1.1.2010 der zulässige Stickoxid-Grenzwert in den Städten massiv gesenkt. Die neuen Werte sind vielerorts nicht einzuhalten - und an den Stickoxiden lässt sich durch Fahrverbote (insbesondere für Dieselfahrzeuge) tatsächlich einiges bewirken.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)