Für Kleinwagenbesitzer ist es von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Meines Wissens gibt es für Kleinwagen, für die ein §23-Gutachten vorliegt, eine Ausnahmegenehmigung in Berlin, Hannover und Köln.
In Baden-Württemberg ist bis EZ 31.12.1971 auch ohne H-Kennzeichen freie Fahrt - man braucht nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung.
Betroffen wären dort also im Wesentlichen Fahrer von Ente, FIAT 500 und FIAT 126. Ente und FIAT 500 gab's ab 1972 nur noch mit 600ccm-Motor, da kostet das H-Kennzeichen (sinnfreie und nicht nachvollziehbare, aber zur Abwendung des Fahrverbots erträgliche) 40 EUR im Jahr Aufpreis. Für die 600er Ente gibt's sogar einen Nachrüst-GKAT mit grüner Plakette. In München sieht es aber wohl z.Zt. trübe aus.
Meines Wissens gibt es für Kleinwagen, für die ein §23-Gutachten vorliegt, eine Ausnahmegenehmigung in Berlin, Hannover und Köln.
In Baden-Württemberg ist bis EZ 31.12.1971 auch ohne H-Kennzeichen freie Fahrt - man braucht nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung.
Betroffen wären dort also im Wesentlichen Fahrer von Ente, FIAT 500 und FIAT 126. Ente und FIAT 500 gab's ab 1972 nur noch mit 600ccm-Motor, da kostet das H-Kennzeichen (sinnfreie und nicht nachvollziehbare, aber zur Abwendung des Fahrverbots erträgliche) 40 EUR im Jahr Aufpreis. Für die 600er Ente gibt's sogar einen Nachrüst-GKAT mit grüner Plakette. In München sieht es aber wohl z.Zt. trübe aus.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)