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Nun ist es amtlich: Grüne Plakette auch mit "altem" GKAT
#61
Korrektur nach einer Anfrage beim Umweltministerium Baden-Württemberg vom heutigen Tage:

Dort ist man nun der Ansicht, daß Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen vor 1971 und nachweislich nicht-nachrüstbare Fahrzeuge danach nur dann fahren dürfen, wenn erstens eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde und der Wagen zu nicht-aufschiebbaren Fahrten aus zwingendem Grund (z.B. Polizei- / Feuerwehr / Müllabfuhr im Einsatz, Arzt im Einsatz schon nicht mehr) genutzt wird. Sauer
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Nun ist es amtlich: Grüne Plakette auch mit "altem" GKAT - von Ralf - 18.12.2007, 00:02



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