18.05.2005, 19:59
Hallöchen,
allllso:
Genauso isses.
Bei der Steuer wird tagesgenau abgerechnet, bei der Versicherung kommt's auf die Gesellschaft an. Manche Versicherer rechnen tagesgenau ab, manche erheben Zuschläge für Saisonzulassung.
07er kostet etwa 200 EUR pro Jahr an Steuern.
Fangen wir hinten an: Oldieversicherungen (darunter fallen auch die 07er Nummern) kennen keinen Schadenfreiheitsrabatt. Und beileibe nicht jede Versicherung bietet einen Oldietarif an. Und die Bedingungen sind je nach Versicherer sehr unterschiedlich (Mindestalter schwankt je nach Gesellschaft von 20 bis 30 Jahren, manche Versicherer fordern einen gewissen Mindestwert, einen bestimmten Mindestzustand oder dass es ein seltenes Fahrzeug ist). Über den Daumen gepeilt kommst Du auf 150 EUR pro Jahr.
Die Basics sind:
- Die 07er Nummer dient dazu, für bestimmte Zwecke einen abgemeldeten Wagen im Verkehr zu bewegen. Der Wagen ist aber wie gesagt formal abgemeldet. Das heisst: Die Papiere verfallen nach 18 Monaten, der Wagen darf nur auf Privatgrund abgestellt werden. Ausnahme: Wenn das Parken direkter Bestandteil einer zulässigen Fahrt ist. Zulässig sind: Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, zur Werkstatt, zur Tankstelle, Probefahrten und Fahrten zum TÜV.
Ausnahmslos alles andere, was mit der 07er Nummer zu tun hat, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich: Mindestalter des Wagens, Vorschriften hinsichtlich TÜV und AU, Fahrtenbuch, Dauer der Zuteilung, Gebühren usw. Das Dumme ist, dass die rote 07er nicht durch ein Gesetz geregelt ist. Sondern nur durch eine Verwaltungsverordnung, die nur ein Lieblingswort kennt: "kann". es kann erlaubt werden, es kann geprüft werden, es kann zur Auflage gemacht werden usw.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als ganz besonders lieb und freundlich beim zutändigen Strassenverkehrsamt vorzusprechen und ganz ganz lieb darum zu bitten, dass man Dir erklärt wie's geht. Und ganz wichtig: Behalte im Hinterkopf, dass man Dir ein rotes Kennzeichehn zuteilen kann. Wenn man will. Nein sagen dürfen die Jungs auch. Und zwar ohne Begründung. Und lass' Dir vorher ganz genau erklären, wie Du vorgehen musst, welche Nachweise im Vorfeld erbracht werden müssen usw., damit Du auf keinen Fall den (teuren) Antrag stellst und nacher fällt die Prüfung negativ aus ...
allllso:
Zitat:1.) H-Kennzeichen geht noch nicht(da noch keine 30 Jahre), oder?
Genauso isses.
Zitat:2.) Saison Zulassung, Welchen Steuersatz 25,36€ pro Jahr runtergerechnet auf die Monate?
Bei der Steuer wird tagesgenau abgerechnet, bei der Versicherung kommt's auf die Gesellschaft an. Manche Versicherer rechnen tagesgenau ab, manche erheben Zuschläge für Saisonzulassung.
Zitat:3.) 07er Kennzeichen, mit ca. 291€ an Steuern.
07er kostet etwa 200 EUR pro Jahr an Steuern.
Zitat:Wie sieht es mit Haftpflicht bei 07er aus, macht das jeder Versicherung und was würde das ungefähr kosten, bitte angeben bei welchen Prozentzahlen.
Fangen wir hinten an: Oldieversicherungen (darunter fallen auch die 07er Nummern) kennen keinen Schadenfreiheitsrabatt. Und beileibe nicht jede Versicherung bietet einen Oldietarif an. Und die Bedingungen sind je nach Versicherer sehr unterschiedlich (Mindestalter schwankt je nach Gesellschaft von 20 bis 30 Jahren, manche Versicherer fordern einen gewissen Mindestwert, einen bestimmten Mindestzustand oder dass es ein seltenes Fahrzeug ist). Über den Daumen gepeilt kommst Du auf 150 EUR pro Jahr.
Zitat:Stimmt es das man bei 07ern aller 1em Jahr zur AU und aller 2Jahre zum TÜV muss?
Die Basics sind:
- Die 07er Nummer dient dazu, für bestimmte Zwecke einen abgemeldeten Wagen im Verkehr zu bewegen. Der Wagen ist aber wie gesagt formal abgemeldet. Das heisst: Die Papiere verfallen nach 18 Monaten, der Wagen darf nur auf Privatgrund abgestellt werden. Ausnahme: Wenn das Parken direkter Bestandteil einer zulässigen Fahrt ist. Zulässig sind: Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen, zur Werkstatt, zur Tankstelle, Probefahrten und Fahrten zum TÜV.
Ausnahmslos alles andere, was mit der 07er Nummer zu tun hat, ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich: Mindestalter des Wagens, Vorschriften hinsichtlich TÜV und AU, Fahrtenbuch, Dauer der Zuteilung, Gebühren usw. Das Dumme ist, dass die rote 07er nicht durch ein Gesetz geregelt ist. Sondern nur durch eine Verwaltungsverordnung, die nur ein Lieblingswort kennt: "kann". es kann erlaubt werden, es kann geprüft werden, es kann zur Auflage gemacht werden usw.
Es bleibt Dir nichts anderes übrig, als ganz besonders lieb und freundlich beim zutändigen Strassenverkehrsamt vorzusprechen und ganz ganz lieb darum zu bitten, dass man Dir erklärt wie's geht. Und ganz wichtig: Behalte im Hinterkopf, dass man Dir ein rotes Kennzeichehn zuteilen kann. Wenn man will. Nein sagen dürfen die Jungs auch. Und zwar ohne Begründung. Und lass' Dir vorher ganz genau erklären, wie Du vorgehen musst, welche Nachweise im Vorfeld erbracht werden müssen usw., damit Du auf keinen Fall den (teuren) Antrag stellst und nacher fällt die Prüfung negativ aus ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)