25.12.2007, 21:46
Zitat:Wieso Nutzungseinschränkung?Wenn Du das H-Kennzeichen am Auto hast kannst Du fahren wann und wo Du willst im Gegensatz zur 07er NummerFür privat genutzte PKW gibt es die ausgesprochen schwammige Einschränkung, daß die Wagen überwiegend zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts genutzt werden müssen. Völlig unkontrollierbar, aber sicherlich "unter Beobachtung" und auf dem Prüfstein des Gesetzgebers, wenn der Eindruck entstünde, es würden in erheblichem Umfang Fahrten zur Arbeit, zum Aldi oder zum Fitnesstudio mit H-Kennzeichen gemacht..
Was mit H-Kennzeichen gar nicht geht (oder nur durch gezieltes Wegschauen der Verantwortlichen) sind z.B. LKW "im Einsatz" mit H-Kennzeichen, Mietwagen, Taxen, Omnibusse usw., da eine kommerzielle Nutzung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Zitat:Und die Oldtimer Pauschalsteuer von 191 € ist wohl allemal für Leute besser die Ihr Fahrzeug nur ein halbes Jahr(wie Ich momentan noch) fahren können und dennoch 292 €(gerundet) für einen 323i zahlen.Bei einem Steuersatz pro 100ccm von 25,36 macht das Auch für einen 318 in einem halben Jahr immerhin bei normaler Zulassung ohne H-kennzeichen 228 €(gerundet).Und wer weiss wo dieser Satz ohne H-Zulassung noch hingeht aber steigen wird er auf alle Fälle bei normaler Zulassung ganz sicher,und fahren kannst DU ja auch ohne Umwelt-Plakette bei normaler Zulassung auch nicht immer und überall.Deshalb sprach ich auch ausdrücklich von Euro 1. Da gibt's keinen Druck wegen der Umweltzonen, da ist bei Fahrzeugen mit Saisonzulassung der steuerliche Anreiz sehr gering (zumal bei Umstellung auf H-Kennzeichen die Versicherungsprämie wegen der ganzjährigen Zulassung heftig steigt). Und Euro1-Fahrzeuge werden zukünftig immer häufiger ins H-Kennzeichen-Alter kommen. Warum sollte man die dann auf H-Kennzeichen zulassen, wenns eigentlich nur Kosten und Arbeit verursacht? Bei einem 8 Monate im Jahr zugelassenen 2-Liter-Euro-1-Benziner würde das H-Kennzeichen im Jahr 13 EUR Steuern sparen, dafür die Versicherungsprämie 50% erhöhen und man bräuchte für 100 EUR ein Gutachten und alle 2 Jahre wäre eine Zustands- und Originalitätskontrolle zu absolvieren. Realistisch betrachtet stellt sich (wenn die Steuersätze sich nicht drastisch ändern) für Saisonfahrzeuge bis 3l Hubraum aus finanziellen Gründen das Thema H-Kennzeichen nicht.
Zitat:An Modifikationen bzw Anbauten die aus Zeitgemäßen Anbauteilen bestehen dürfen ebenfalls verbaut sein für das H-Kennzeichen.Oder habe ich etwas Falsch verstanden in deiner Antwort?
Zeitgenössische Teile (wobei wir glaube ich alle Autos aller Zeiten und Marken kennen, an denen erstaunlichster Kram verbaut ist) sind bei H- und 07-er erlaubt. Allerdings ganz pingelig genommen nur dann, wenn sie nachweislich in den ersten 10 Lebensjahren des Autos verbaut wurden. Neulich habe ich mit jemandem gesprochen, der bei der DEKRA am Programm für §23-Gutachten arbeitet - der meinte ernsthaft, diese Froderung würde in Zukunft ernsthaft gestellt. Da fehlt mir noch etwas der Glaube.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)