31.12.2007, 18:16
Hallo,
RA sowieso aber auch unbedingt den Gutachter des Vertrauens mit der Besichtigung
des Wagens beauftragen und sich bloss keinen hauseigenen Sachverständigen von
der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen.
Gruß Uwe
RA sowieso aber auch unbedingt den Gutachter des Vertrauens mit der Besichtigung
des Wagens beauftragen und sich bloss keinen hauseigenen Sachverständigen von
der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lassen.
Gruß Uwe