22.05.2005, 23:28
Zitat:Was ist mit normalerweise eintragungspflichtigen (evtl STVZO widrig) Umbauten, wobei als Beispiel ein Sportlenkrad schlecht dient.
Hmmm. Und genau da beginnt der Punkt, an dem ich die Vorschriften zum 07er nicht verstehe. Natürlich sind unzulässige Umbauten, sofern sie nicht offensichtlich die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, erlaubt.
Ich finde es wichtig, dass Autos, die aufgrund Alter, Herkunft oder ursprünglichem Bestimmungszweck zwar verkehrssicher, aber nicht bis aufs I-Tüpfelchen vorschriftsmäßig sind, so auf die Strasse können. Dass man aber die 07er dazu ge-/missbrauchen darf, vorschriftsmäßige Autos so lange umzubauen, bis sie unvorschriftsmäßig sind, finde ich daneben.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)