23.05.2005, 00:55
Zitat:Damit sollte es meiner Meinung nach auch den Zulassungsvorschriften genüge tun. Schließlich sind die Anforderungen in D nicht gerade hart. Vorgeschriebene Bremsverzögerung z.B. liegt afair bei 4m/s². Da kann ich auch meinen Fuß aus der geöffneten Tür halten. (Bildlich). Die geforderte Lichtleistung ist ebenso lächerlich. Blinker sollten sich heutzutage eh verstehen - es geht ja nicht um Vorkriegskisten sondern um 20 - 30 Jahre alte Autos.
Dass die Wagen verkehrssicher sein sollen, ist ja keine Frage. Und natürlich geht es beim roten 07er Kennzeichen auch um Vorkriegsautos. Das war bei Einführung dieses Kennzeichens die Haupt-Zielgruppe. Und bei Vorschriftsmäßigkeit geht's ja nicht um die Lichtleistung der Beleuchtungsanlage oder die Geräuschentwicklung - das Problem ist der Nachweis (sprich: Hat alles den richtigen Prüfstempel und das richtige Gutachten?). Und das kann bei Fahrzeugen, die nicht für den europäischen / deutschen Markt gebaut wurden, ein echtes Problem werden. Mein Lieblingsbeispiel: Der E21 320i (USA-Version), den ich mir mal fast gekauft hätte. Der Wagen wurde in Deutschland an einen US-Militärangehörigen verkauft und lief bis 2002 mit US-Militärkennzeichen auf Deutschen Strassen. Auf Deutsche (schwarze) Nummer hätte ich ihn nur nach erheblichen (meines Erachtens optisch entstellenden) Modifikationen zugelassen bekommen. Und für sowas ist eine 07er prächtig. Und zwar ohne TÜV aber mit Verkehrssicherheitsnachweis.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)