09.01.2008, 16:05
Seit 1.3.2007 müssen Gasanlagen nachweislich inn den ersten 10 Betriebsjahren des Fahrzeugs eingebaut sein. Später nachgerüstete Gasanlagen sind nicht mit H-Kennzeichen verträglich.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)