10.01.2008, 12:03
Grundregel Nummer 1:
Als Verkäufer erst bewerten, wenn man vom Käufer eine Bewertung bekommen hat!
Ansonsten kannste höchstens ebay anschreiben, und um Löschung bitten und den gesammten Vorgang schildern.
Wenn Du ihm noch was heim zahlen willst, dann kaufst Du einen Billigartikel von ihm über einen Fakenamen und bewertest ihn dann negativ.
Als Verkäufer erst bewerten, wenn man vom Käufer eine Bewertung bekommen hat!
Ansonsten kannste höchstens ebay anschreiben, und um Löschung bitten und den gesammten Vorgang schildern.
Wenn Du ihm noch was heim zahlen willst, dann kaufst Du einen Billigartikel von ihm über einen Fakenamen und bewertest ihn dann negativ.
Der mit ohne E30