20.01.2008, 21:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2008, 22:04 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:das was mich an dieser plakette am meisten stört ist der vorgeschriebene klebeort und die "sauklaue"Hallo,
(unleserliche handschrift) mit welcher die plaketten ausgefüllt sind.
wieso vorgegebener Klebeort?! In der entsprechenden Verordnung ist lediglich von
der Windschutzscheibe als Klebeort die Rede und somit könnte man die Plakette auch
dezent hinter dem Innenspiegel verschwinden lassen.
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung
emissionsarmer Kraftfahrzeuge - §3 Kennzeichnung :
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Gruß Uwe