22.01.2008, 22:47
Zitat:Hallo,
Letzendlich gehts aber nur darum, ein starkes Keyword für die Autkionssuche zu haben.
und genau dieses sogenannte "Keywordspamming" ist laut EBAY Statuten untersagt.
Bei Missachtung drohen die Streichung der Auktion und ggf. der Ausschluss bei EBAY.
Nichts desto trotz wimmeln die Auktionen von Begriffen wie Alpina, Hartge, Schnitzer,
MK, Kelleners, M3 und M5. Ganz schlaue Naturen setzen ein NO davor, das allerdings
nichts am eigentlichen Sachverhalt ändert.
Des weiteren kann die Verwendung geschützter Markennamen zwecks Eigenwerbung
die allseits beliebten Abmahnvereine auf den Plan rufen und natürlich auch Rechtsanwälte
mit einem Hang zum Zweiteinkommen.
Gruß Uwe