Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Ist so etwas nicht anfechtbar?
#5
Zitat:
Letzendlich gehts aber nur darum, ein starkes Keyword für die Autkionssuche zu haben.
Hallo,
und genau dieses sogenannte "Keywordspamming" ist laut EBAY Statuten untersagt.
Bei Missachtung drohen die Streichung der Auktion und ggf. der Ausschluss bei EBAY.
Nichts desto trotz wimmeln die Auktionen von Begriffen wie Alpina, Hartge, Schnitzer,
MK, Kelleners, M3 und M5. Ganz schlaue Naturen setzen ein NO davor, das allerdings
nichts am eigentlichen Sachverhalt ändert.

Des weiteren kann die Verwendung geschützter Markennamen zwecks Eigenwerbung
die allseits beliebten Abmahnvereine auf den Plan rufen und natürlich auch Rechtsanwälte
mit einem Hang zum Zweiteinkommen. Zwinker Fettes Grinsen

Sonne Gruß Uwe
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ist so etwas nicht anfechtbar? - von Thoster - 22.01.2008, 09:42
RE: Ist so etwas nicht anfechtbar? - von mb325i - 22.01.2008, 18:36
RE: Ist so etwas nicht anfechtbar? - von E30-Cabrio-NRW - 22.01.2008, 22:47



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste