29.01.2008, 14:52
Auffrischung !
Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?
Oder hat kennt irgendjmd einen Prüfer der sein "Ermessensspielraum" ausschöpfen würde. Sollte allerdings mit einer einstündigen Fahrt zu erreichen sein.
Der Stephan !
Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?
Oder hat kennt irgendjmd einen Prüfer der sein "Ermessensspielraum" ausschöpfen würde. Sollte allerdings mit einer einstündigen Fahrt zu erreichen sein.
Der Stephan !
Aus dem All betrachtet, ist die Erde weiß und blau.
Das kann kein Zufall sein. ( BMW 2007 )
Das kann kein Zufall sein. ( BMW 2007 )