29.01.2008, 21:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2008, 22:12 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat:Was bedeuten §19 Abs.2 / §21 StVZO für Kosten für die Einzelabnahme ?Hallo Stephan,
die Kosten werden anhand des für die Einzelabnahme erforderlichen Aufwands berechnet und
somit auch hier alles eine Frage des Ermessensspielraums. Sollte also vorab geklärt werden.
http://www.tuev-nord.de/21749.asp
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