08.02.2008, 17:19
Hallo,
sofern vorhanden, könnte die Vollkasko in diesem Fall doch durchaus
grobe Fahrlässigkeit unterstellen, oder?!
Gruß Uwe
sofern vorhanden, könnte die Vollkasko in diesem Fall doch durchaus
grobe Fahrlässigkeit unterstellen, oder?!
Gruß Uwe