13.04.2008, 12:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2008, 12:52 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo,
neben der Bescheinigung einer KFZ Werkstatt bezüglich der fehlenden Nachrüstmöglichkeit,
gibt es in Berlin offensichtlich weitere strenge Kriterien zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen,
die in der Regel längstens 18 Monate gelten sollen.
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqual...hmen.shtml
Gruß Uwe
neben der Bescheinigung einer KFZ Werkstatt bezüglich der fehlenden Nachrüstmöglichkeit,
gibt es in Berlin offensichtlich weitere strenge Kriterien zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen,
die in der Regel längstens 18 Monate gelten sollen.
http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqual...hmen.shtml
Gruß Uwe