In Kurzform: Der Einbau des M20B23 in einen 89er Touring ist nicht zulässig. Es hat diesen Motor nie mit geregeltem Katalysator gegeben, es gibt kein Abgasgutachten für diesen Motor, die Motronic ist nicht dafür gemacht (d.h. insbesondere, dass das Zündkennfeld falsch ist.
Wenn Du den Motor einbaust (andere haben es auch schon probiert) wird er (zumindest auf den ersten Blick) einwandfrei laufen, aber Du wirst das Dingen nie und nimmer nicht eingetragen bekommen. Und ohne Eintrag damit herumzufahren, hätte die Konsequenz, dass die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt. Das freut im Falle eines Unfalles die Versicherung (denn dann kann sich die Versicherung den Schaden bei Dir wiederholen). Außerdem wäre es Steuerhinterziehung. Und eventuell auch Betrug gegenüber der Versicherung (Prämienhöhe).
Was die Nockenwelle angeht: Bei einem halbwegs gut behandelten Motor sollten sich die ersten Verschleisserscheinungen nicht vor 200.000 km einstellen.
Wenn Du den Motor einbaust (andere haben es auch schon probiert) wird er (zumindest auf den ersten Blick) einwandfrei laufen, aber Du wirst das Dingen nie und nimmer nicht eingetragen bekommen. Und ohne Eintrag damit herumzufahren, hätte die Konsequenz, dass die Betriebserlaubnis des Wagens erlischt. Das freut im Falle eines Unfalles die Versicherung (denn dann kann sich die Versicherung den Schaden bei Dir wiederholen). Außerdem wäre es Steuerhinterziehung. Und eventuell auch Betrug gegenüber der Versicherung (Prämienhöhe).
Was die Nockenwelle angeht: Bei einem halbwegs gut behandelten Motor sollten sich die ersten Verschleisserscheinungen nicht vor 200.000 km einstellen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)