28.05.2008, 08:32
Moin Touringfan,
nö eigentlich hast du gar keinen Anspruch.
Weil der Sensor ja nicht schon im Dez. kaputt war.
Der Händler haftet nur dafür, dass er dir ein funtionierendes Auto verkauft hat, bzw dir die Mängel aufgedeckt hat.
Wenn der Sensor im Dez. bei Übergabe OK war ist rechtlich so oder so für dich Ende.
Beweislastumkehr heißt doch nur, dass in den ersten 6 Monaten Dir der Händler beweisen muß, dass bei Übergabe alles OK war wenn er nicht zahlen will, danach mußt du ihm beweisen, dass es nicht Ok warwenn er doch zahlen soll.
Gruß
Thomas
nö eigentlich hast du gar keinen Anspruch.
Weil der Sensor ja nicht schon im Dez. kaputt war.
Der Händler haftet nur dafür, dass er dir ein funtionierendes Auto verkauft hat, bzw dir die Mängel aufgedeckt hat.
Wenn der Sensor im Dez. bei Übergabe OK war ist rechtlich so oder so für dich Ende.
Beweislastumkehr heißt doch nur, dass in den ersten 6 Monaten Dir der Händler beweisen muß, dass bei Übergabe alles OK war wenn er nicht zahlen will, danach mußt du ihm beweisen, dass es nicht Ok warwenn er doch zahlen soll.
Gruß
Thomas