01.06.2008, 17:41
Ob man mit 04er und 06er Kennzeichen in Umweltzonen fahren darf und ob man z.B. für GKAT-Autos mit "falscher" Schlüsselnummer (z.B. 03) oder Fahrzeuge, die sich mit RME fahren lassen oder sich nicht nachrüsten lassen oder als Anwohner oder so eine Ausnahmegenehmigung bekommt, hängt ausschließlich vom Wohnort ab. Bundeseinheitlich geregelt ist nur, daß man mit den ausgeschilderten Plaketten, H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer (wobei das Fahrzeug dann mindestens 30 Jahre alt sein muss und -darüber streiten die gelehrten noch- möglicherweise ein §23-Gutachten vorliegen muss) in die Umweltzone fahren darf. Alles andere sind lokale oder regionele Ausnahmeregelungen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)