28.10.2008, 02:33
Zitat:Eigentlich kann man es nur falsch machen und gibt "Abmahngenies" wieder einmal seitens des Gesetzgebers einen Freifahrtschein.
.....das sehe ich genauso.
Ergo, man muß den Gesetzestext Wort für Wort und Satz für Satz genau durchlesen.
Ich denke, wir sind nicht generell davon betroffen, aber vielleich muß man künftig über verschiedene Beiträge genauer nachdenken.
Gruß Ralf