03.11.2008, 14:20
Zitat: Mal stelle sich mal vor, jemand betonierte sich so einen Werbepylon in den Vorgarten und alle Vorbeifahrenden denken: Prima, hier ist also auch eine Werkstatt, die meinen BMW pflegt und repariert...Hallo,
einen freistehend einbetonierten und zudem mehrere Meter hohen Werbepylon
würde ich als bauliche Anlage einstufen, was eine ordnungsgemäße Baugenehmigung
erforderlich macht und der eine oder andere Nachbar wird schon dafür sorgen,
das die offiziellen Stellen von einem solchen Projekt in Kenntnis gesetzt werden.
Den Gedanken an einen solchen Werbepylon finde ich zwar durchaus reizvoll aber
ein oder zwei Nummern kleiner sollten für unsere Zwecke vollkommen ausreichen.
Gruß Uwe